GUTMANN – Vollmacht für Smart-Meter-Daten
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Einfach und bequem: Bezahlen Sie per SEPA-Lastschrift
Bitte geben Sie die IBAN des Kontos an, von dem wir die fälligen Beträge automatisch abwickeln dürfen. Rechnungen werden mit Fälligkeit überwiesen bzw. eingezogen. Der Teilbetrag wird bei Zahlung per SEPA-Lastschrift jeweils am 5. eines Monats eingezogen.
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Strom-Erklärung zur Verarbeitung von Viertelstundenwerten
Bestätigung zur Übermittlung von Viertelstundenwerten gemäß § 84a Abs. 2 ElWOG: Der Netzbenutzer bestätigt, dass der Lieferant Gutmann GmbH berechtigt ist, alle an den oben angeführten Zählpunkten gemessenen Viertelstundenwerte von Netzbetreibern zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Lieferantenverpflichtungen zu erhalten. Der Kunde bestätigt, dass er auf die Erforderlichkeit der Übermittlung der Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber an den Lieferanten in den Allgemeinen Bedingungen und im Vertragsformblatt des Lieferanten beim Abschluss des Liefervertrags hingewiesen wurde. Dem Kunden ist bekannt, dass diese Bestätigung dem Netzbetreiber vorgelegt wird und dieser die Übermittlung der Viertelstundenwerte des Kunden an den Lieferanten erst wieder einstellen kann, wenn er über die Beendigung der bestätigten Berechtigung des Lieferanten zum Erhalt der Viertelstundenwerte informiert wurde.
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